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Landwirtschaftliche Produkte

Bekanntmachung des BMEL
Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie von Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer für eine nachhaltige Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten.

Die Richtlinie verfolgt das Ziel, die Rahmenbedingungen für die Ausdehnung einer nachhaltigen Landwirtschaft und Lebensmittelwirtschaft zu verbessern. Die Förderung umfasst Vorhaben der Grundlagenforschung, der industriellen Forschung sowie der experimentellen Entwicklung.

Gefördert werden insbesondere auch praxisorientierte Projekte – auch mit modellhaftem Charakter – und ein möglichst rascher Technologie- und Wissenstransfer von Forschungsergebnissen in landwirtschaftliche Betriebe, Verarbeitungsbetriebe und Handelsunternehmen.

Thematisch sollen Projekte in folgenden Bereichen gefördert werden:

  • Nachhaltige Verfahren der Landbewirtschaftung und tierischen Erzeugung
  • Übergreifende Themen wie Kreislaufwirtschaftsprinzips auf betrieblicher/regionaler Ebene, Minderung von klimarelevanten Emissionen etc.,
  • Umweltgerechter Pflanzenbau
  • Tiergerechte Haltungssysteme
  • Besonders nachhaltige Verarbeitungs- und Vermarktungsformen für hochwertige Agrarprodukte

Nicht gefördert werden

  • Kosten im Zusammenhang mit der Herstellung von Erzeugnissen zur Imitation oder Substitution von Milch bzw. Milcherzeugnissen oder von anderen Agrarerzeugnissen,
  • Kosten zur Erhöhung der Fangkapazität
  • Kosten für Unterlagen, die zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln oder Listung von Pflanzenstärkungsmitteln benötigt werden
  • Vorhaben, deren primäres Ziel die Verbesserung der Erzeugung, der Verarbeitung oder Vermarktung von nachwachsenden Rohstoffen ist.

Gefördert werden KMU und Forschungseinrichtungen

Gefördert werden Grundlagenforschung (Förderquote bis zu 100%), Industrielle Forschung (50 – 80%), Experimentelle Entwicklung (25 – 80%), Durchführbarkeitsstudien (50 – 70%), Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen (bis zu 80%).

Projektskizzen können laufend bis zum 30. Dezember 2020 ordnungsgemäß bei der BLE, GS-BÖLN eingereicht werden.

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