Bekanntmachung des BMWI
Richtlinie „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“
Vorlagetermine: 31. März und 30. September
Gegenstand der Förderung sind anwendungsnahe technologische Innovationen in den beiden Programmsäulen „Automatisiertes Fahren“ und „Innovative Fahrzeuge“. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und wissenschaftliche Einrichtungen.
Fördermittel können zur Verfügung gestellt werden, wenn folgende Voraussetzungendurchgehend zutreffen:
Im Rahmen des BMWi-Programms „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ werden Projekte der angewandten Forschung und Entwicklung gefördert.
Förderquote für Unternehmen: bis zu 50%
Projektträger: TÜV Rheinland Consulting GmbH
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