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Bayerisches Verbundforschungsprogramm BayVFP

„Bayerisches Verbundforschungsprogramm (BayVFP)“

Die Förderung soll das Innovationspotenzial und die FuE-Kapazitäten von Unternehmen stärken und ihnen grundlegende Forschungs- und Entwicklungsarbeiten ermöglichen, Innovationshemmnisse von Unternehmen, vor allem im Mittelstand, reduzieren, Wissens- und Technologietransfer durch die Zusammenarbeit von Unternehmen und Forschungseinrichtungen ermöglichen oder intensivieren, die Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in Produkte, neue Verfahren, neue Technologien und neue wissensbasierte Dienstleistungen beschleunigen.

Schwerpunkt der Förderung sind Schlüsseltechnologien, die Antworten auf die gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit bieten können. Deren Entwicklung und Einsatz stellt die Grundlage für eine wachstums- und technologieorientierte Wirtschaft in Bayern dar.

Die Förderung ist daher insbesondere auf vier technologiepolitische Handlungsfelder ausgerichtet:

  • Das Handlungsfeld Digitalisierung umfasst den gesamten Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien einschließlich Softwaresysteme sowie elektronische Systeme und Komponenten. Diese Technologien finden als Basis- und Querschnittstechnologien in einer Vielzahl von Branchen und Technologiefeldern Anwendung.
  • Das Handlungsfeld Lifesciences umfasst insbesondere die Bio- und Gentechnologie, die Medizintechnik sowie die Lebensmitteltechnologien.
  • Das Handlungsfeld Materialien und Werkstoffe umfasst den gesamten Prozess der Werkstoffherstellung von vorgelagerten Grundstoffen und chemischen Erzeugnissen bis hin zu einsatzfähigen Werkstoffen, einschließlich der im Verlauf dieses Prozesses notwendigen Fertigungstechniken, Oberflächenbehandlungen und Qualifizierungsschritte. Eingeschlossen sind nanoskalierte Materialien und Werkstoffe.
  • Das Handlungsfeld Mobilität umfasst insbesondere die Bereiche Automotive, Bahntechnik sowie Luft- und Raumfahrt. Es umfasst u.a. innovative und ressourcensparende Antriebs- und Steuerungstechnologien, neue Mobilitätsformen sowie intelligente Verkehrssysteme.

Die genannten Schwerpunkte schließen die Förderung weiterer Themen nicht aus. Insbesondere die Förderung von branchen- und technologiefeldübergreifenden Querschnittsthemen sowie Themen an Schnittstellen zwischen Branchen und Technologiefeldern sind dabei ein gewichtiges Förderziel.

Gegenstand der Förderung

Zuwendungsfähig sind Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in den Bereichen industrielle Forschung experimentelle Entwicklung. Außerdem können in begründeten Ausnahmefällen Durchführbarkeitsstudien im Vorfeld von Vorhaben gefördert werden.

Zuwendungsempfänger

Die FuE-Verbundvorhaben müssen in enger Zusammenarbeit von mehreren Unternehmen aus dem Bereich der gewerblichen Wirtschaft bzw. von solchen Unternehmen und Forschungseinrichtungen durchgeführt werden. Dabei sollen mehrere Partner entlang der Wertschöpfungskette kooperieren.

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern, sowie

außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Hochschulen in Bayern sowie sonstige Antragsteller mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern, die zur erfolgreichen Bearbeitung der im Projekt beschriebenen Aufgaben die fachliche Qualifikation zur Durchführung des Vorhabens besitzen.

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Die Durchführung des Vorhabens muss mit einem erheblichen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sein.
  • Das Vorhaben muss sich durch einen hohen Innovationsgehalt auszeichnen, d.h. die zu entwickelnden Technologien, Produkte und Dienstleistungen müssen über den Stand von Wissenschaft und Technik hinausgehen.
  • Das Vorhaben muss in seinen wesentlichen Teilen in Bayern durchgeführt werden.

Nicht gefördert werden Vorhaben

  • die vor Eingang eines prüffähigen Antrags beim Projektträger bereits begonnen wurden.
  • die wesentlich im Auftrag von nicht am Verbundvorhaben beteiligten Dritten durchgeführt werden.

Mindestens einer der am Vorhaben wesentlich beteiligten Partner muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits über spezifische Forschungs- und Entwicklungskapazitäten und einschlägige fachliche Erfahrungen, bei Unternehmen auch im Bereich der Produktion, verfügen.

Bei Verbundvorhaben von Unternehmen und Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen soll der überwiegende Anteil der zuwendungsfähigen Ausgaben des Gesamtvorhabens auf die Unternehmen entfallen.

Art und Umfang der Zuwendung

Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung.

Die Zuwendung beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben des Vorhabens oder der Durchführbarkeitsstudie im Fall der industriellen Forschung, bis zu 25 % im Fall der experimentellen Entwicklung.

Für Verbundvorhaben kann für gewerbliche Verbundteilnehmer ein Zuschlag bis zu 15 Prozent-punkten gewährt werden, maximal jedoch bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben des Teilvorhabens.

Zuwendungsfähige Ausgaben

Die zuwendungsfähigen Ausgaben richten sich im Einzelnen nach Art. 25 AGVO. Dabei handelt es sich um folgende Kosten/Ausgaben:

  • Für eigenes, fest angestelltes Personal folgende Beträge in Ansatz gebracht werden:
o  Akademiker, Dipl. Ing. u.Ä. 9.000 €
o  Techniker, Meister u.Ä. 7.000 €
o  Facharbeiter, Laboranten u.Ä. 5.000 €

Hiermit sind die Personaleinzelkosten, die Personalnebenkosten sowie die Gemeinkosten und Reisekosten abgegolten.

  • Kosten für Instrumente und Ausrüstung soweit und solange sie für das Forschungsvorhaben genutzt werden
  • Ausgaben für Auftragsforschung, technisches Wissen und für von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente sowie Ausgaben für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, die ausschließlich für das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben genutzt werden (Fremdleistungen).
  • Sonstige Betriebsausgaben (Material, Bedarfsmittel etc.), die unmittelbar durch die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit entstehen.
  • Ausgaben der Studie (Fremdleistungen).

Die Umsetzung der Förderung auf Grundlage dieser Richtlinien erfolgt durch Förderlinien, die den durch diese Richtlinien gesetzten Rahmen in den jeweiligen Handlungsfeldern spezifizieren. (siehe hierzu die weiteren Informationen unter „Aktuelles“)