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KMU innovativ: Bioökonomie

KMU innovativ: Bioökonomie

Einreichungsfristen: 01.September 2020, ab 2021 jeweils der 15. April und der 15. Oktober

Die Bioökonomie hat das Ziel, Ökonomie und Ökologie für ein nachhaltiges Wirtschaften zu verbinden. Sie umfasst die Erzeugung, Erschließung und Nutzung biologischer Ressourcen, Prozesse und Systeme, um Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in allen wirtschaftlichen Sektoren im Rahmen eines zukunftsfähigen Wirtschaftssystems bereitzustellen. Bioökonomische Innovationen vereinen biologisches Wissen mit technologischen Lösungen und nutzen die natürlichen Eigenschaften biogener Rohstoffe hinsichtlich ihrer Kreislauffähigkeit, Erneuerbarkeit und Anpassungsfähigkeit.

Das Ziel der neuen BMBF-Maßnahme ist die Förderung technologisch anspruchsvoller Projekte, die auf die effiziente und nachhaltige Nutzung von biologischem Wissen, nachwachsenden Ressourcen sowie Nebenerzeugnissen und Reststoffen aus Produktionsprozessen zielen. Im Fokus stehen die Entwicklung und Herstellung zukunftsweisender Produkte und Verfahren unter Minimierung umweltschädlicher Emissionen (Dekarbonisierung) und Abfälle bzw. deren Rückführung in natürliche Kreisläufe oder Wertschöpfungsketten sowie Arbeiten zu Dienstleistungen in diesen Gebieten.

Die FuE-Vorhaben müssen sowohl wissenschaftlich anspruchsvoll sein und sich durch ein entsprechendes wissenschaftlich-technologisches Risiko auszeichnen als auch einen anwendungsbezogenen Beitrag zum Aufbau einer nachhaltigen biobasierten Wirtschaft, einer Bioökonomie, leisten. Außerdem müssen diese Vorhaben für die Positionierung des antragstellenden Unternehmens am Markt von Bedeutung sein. Wichtige Förderkriterien sind Exzellenz, Innovationsgrad und die Bedeutung des ­Beitrags zur Lösung aktueller gesellschaftlich relevanter Fragestellungen.

Konkrete Beispiele für mögliche Anwendungsfelder sind:

  • Etablierung ressourcenschonender, biologischer Prozesse in der chemischen oder verarbeitenden Industrie
  • neue Bioraffineriekonzepte für Biotreibstoffe und hochveredelte Feinchemikalien
  • biobasierte Methoden für den Umweltschutz und biologische Recyclingverfahren
  • nachhaltige Produktion und Verarbeitung von Lebensmitteln
  • Erzeugung und Bereitstellung biogener Rohstoffe
  • Pflanzenentwicklung und -züchtung sowie nachhaltige Pflanzengesundheit
  • Verbreiterung der Technologiebasis in der Bioverfahrenstechnik
  • Entwicklung von Plattformtechnologien zur Erschließung neuer Stoffwechselwege in Mikroorganismen, Pflanzen, Algen und Zellkulturen (Metabolic Engineering)
  • Entwicklung biologischer Methoden/Techniken zur CO2-Konversion
  • Entwicklung neuer Methoden und Geräte in der Bioanalytik und Biosynthese

Ein besonderes Augenmerk ist auf einen/mehrere der nachfolgenden Aspekte zu legen:

  • Verwendung biobasierter Ressourcen, welche eine nachhaltige und effizientere Verwertung nachwachsender Rohstoffe und ungenutzter Reststoffströme, z. B. durch Kreislauf- oder Kaskadennutzung, sowie alternativer Quellen, u. a. Insekten, Algen, eröffnen
  • Entwicklung umweltfreundlicher Biomaterialien wie Biopolymere und -komposite und biologisch abbaubarer Kunststoffsubstitute
  • Identifizierung, Gewinnung und Herstellung biologischer Wirk- und Wertstoffe unter Ausnutzung der natürlichen Diversität und evolutiver Optimierungsverfahren
  • Optimierung und Automatisierung biotechnologischer Prozesse und Verfahren durch Digitalisierung und Simulationstechniken
  • Nutzung von Datenbanken mit intelligenter Datenauswertung
  • Miniaturisierung von Analysetechniken und Einsatz mikrofluidischer Systeme für biotechnologische Fragestellungen
  • Kontrolle und Steuerung mittels smarter, autonomer Sensoren

Förderfähig sind Einzelvorhaben von KMU sowie Verbundprojekte. Dazu zählt auch die Förderung von frühen Entwicklungsphasen und risikoreichen Projekten in der industriellen Forschung, die zunächst einer Validierung (Proof of Concept) bedürfen.

Zur schnelleren Erreichung der Förderziele kann die vorübergehende Beschäftigung hochqualifizierten Personals (Personal mit Hochschulabschluss und mindestens fünf Jahren einschlägiger Berufserfahrung, zu der auch eine Promotion zählen kann) aus einer Einrichtung für Forschung und Wissensverbreitung oder einem großen Unternehmen in einer neu geschaffenen Funktion für Tätigkeiten im Bereich Forschung, Entwicklung oder Innovation innerhalb des begünstigten KMU gefördert werden, sofern kein anderes Personal ersetzt wird.

Besondere Priorität erhalten solche FuE-Vorhaben, die in eine wachstumsorientierte Unternehmensstrategie eingebettet sind.

Antragsberechtigt sind:

  1. KMU im Sinne der Definition der Europäischen Kommission.
  2. Mittelständische Unternehmen, wenn sie einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Größe von 1 000 Mitarbeitern und einen Jahresumsatz von 100 Mio. Euro nicht überschreiten
  3. Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen im Rahmen von Verbundprojekten mit KMU und/oder mittelständischen Unternehmen.
  4. Großunternehmen im Rahmen von Verbundprojekten mit KMU und/oder mittelständischen Unternehmen.

Die Zuwendungen für Unternehmen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse bis zu 50 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten gewährt. Großunternehmen können nur im Rahmen von Verbundprojekten mit einer Förderquote von bis zu 25 % gefördert werden. Die Förderdauer beträgt in der Regel drei Jahre.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger Jülich (PtJ) beauftragt.
Erste Vorlagefrist für Projektskizzen im Jahr 2020 ist der 1. September 2020. In den Folgejahren sind die Vorlagefristen jeweils der 15. April und der 15. Oktober.