Aktuell

Demonstrationsanlagen für die industrielle Bioökonomie

„Nutzung und Bau von Demonstrationsanlagen für die industrielle Bioökonomie“

Einreichungsfristen: jeweils zum 01.März und 30.Juni eines Jahres

In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche bioökonomische Produkte und Verfahren im Labormaßstab entwickelt, mit denen fossile Rohstoffe, in vielen Fällen unter Nutzung biologischer Rest- und Abfallstoffe, ersetzt, Treibhausgasemissionen minimiert und Beiträge zur Erschließung neuer Wertschöpfungsketten geleistet werden konnten. Ziel ist es nun, die zugrundeliegenden innovativen Prozesse im industriellen Maßstab breit umzusetzen. Das BMWi unterstützt den Transfer bioökonomischer Produkte und Verfahren in die industrielle Praxis.

Gefördert werden bei Nutzung und Bau von Demonstrationsanlagen für die industrielle Bioökonomie die Skalierung innovativer Prozesse zur praxisnahen Erprobung und Optimierung im Rahmen von zwei Fördermodulen:

Fördermodul A

Im Modul A wird die Nutzung existierender öffentlicher oder privater Multi-Purpose-Anlagen in Deutschland sowie in Europa zur Erprobung und Weiterentwicklung eigener Verfahren der industriellen Bioökonomie gefördert. Die Förderung umfasst beispielsweise Nutzungsentgelte für Anlagen, Vertragsverhandlungen für die Nutzung dieser Anlagen, Abstimmungsprozesse, Schutzrechtsvereinbarungen mit Anlagenbetreibern, die Betreuung der Abläufe durch eigenes Personal vor Ort, die Erlangung, Validierung und Verteidigung von Patenten und anderen immateriellen Vermögenswerten sowie Innovationsberatungsdienste.

Grundlegende inhaltliche Bewertungskriterien für Skizzen und Vollanträge:

Mindestens drei der vier folgenden Kriterien zur Nachhaltigkeit sollen erfüllt werden

  • Ersatz fossilbasierter Verfahrendurch biobasierte
  • Nutzung biogener Rest-/Abfallstoffezur Steigerung der Ressourceneffizienz und als Beitrag zu einer Kreislaufwirtschaft (zirkuläre Bioökonomie)
  • Quantifizierbare Reduktion der Emissionvon Treibhausgasen
  • Generierung zusätzlicher Wertschöpfungauf Basis biologischer Roh- und Reststoffe

Zuwendungsfähige Projekte müssen sich auf industrielle Produktionsverfahren beziehen und bioökonomische Verfahren bzw. Produkte fokussieren, die

  • unter ganzheitlicher Betrachtung ökologisch(z.B. gem. ISO 14040 / 14044) und sozial (Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze) nachhaltig sowie ökonomisch sinnvoll sind,
  • eine Neuartigkeitaufweisen, die bspw. zu einer Kostenreduktion oder Verbesserung von Produkteigenschaften im Vergleich zu konventionellen Verfahren führt,
  • marktfähigsind (Marktzugang und Verwertungsrechte müssen vorhanden sein).

Für die Vorhaben sollte dargestellt werden, dass

  • zugrundeliegende Verfahren bereits das Technology Readiness Level(TRL) 4 (Nachweis der technischen Machbarkeit im Labormaßstab) erreicht haben,
  • eine Mehrzweckdemonstrationsanlage zur Skalierung und Erprobung des betrachteten Prozesses im geplanten Projektzeitraum zur Verfügungsteht und
  • sie in der Regel nicht ausschließlich eine spezifische Zielbranche

Fördermodul B

Im Modul B werden vorbereitende Tätigkeiten für die Errichtung unternehmenseigener Single-use-Demonstrationsanlagen der industriellen Bioökonomie gefördert. Hierzu zählen Durchführbarkeitsstudien zur Errichtung der Demonstrationsanlagen (Basic-Engineering mit Planungsunterlagen und Konzepten, SWOT-Analysen, Ressourcenplanung und Bewertung der Erfolgsaussichten als Entscheidungsgrundlage für die Investition) und die Vorbereitung der Markteinführung (Genehmigungsverfahren, Konkretisierung des Geschäftsmodells, Marktanalyse, Cash-Flow-Planung für die geplante Single-use-Anlage). Ein strategisches Ziel ist es dabei, den Aufbau von Leuchtturmprojekten im Bereich der industriellen Bioökonomie zu unterstützen und insbesondere mit konkreten Planungsunterlagen und Konzepten die Entscheidungsgrundlage für die Investition in eine bioökonomische Demonstrationsanlage zu schaffen.

Grundlegende inhaltliche Bewertungskriterien für Skizzen und Vollanträge:

Mindestens drei der vier folgenden Kriterien zur Nachhaltigkeit sollen erfüllt werden

  • Ersatz fossilbasierter Verfahrendurch biobasierte
  • Nutzung biogener Rest-/Abfallstoffezur Steigerung der Ressourceneffizienz und als Beitrag zu einer Kreislaufwirtschaft (zirkuläre Bioökonomie)
  • Quantifizierbare Reduktion der Emissionvon Treibhausgasen
  • Generierung zusätzlicher Wertschöpfungauf Basis biologischer Roh- und Reststoffe

Zuwendungsfähige Projekte müssen sich auf industrielle Produktionsverfahren beziehen und bioökonomische Verfahren bzw. Produkte fokussieren, die

  • unter ganzheitlicher Betrachtung ökologisch(z.B. gem. ISO 14040 / 14044) und sozial (Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze) nachhaltig sowie ökonomisch sinnvoll sind,
  • eine Neuartigkeitaufweisen, die bspw. zu einer Kostenreduktion oder Verbesserung von Produkteigenschaften im Vergleich zu konventionellen Verfahren führt,
  • marktfähigsind (Marktzugang und Verwertungsrechte müssen vorhanden sein, die Verwertungsperspektive muss konkret beschrieben werden).

Für die Vorhaben sollte dargestellt werden, dass

  • zugrundeliegende Verfahren bereits das Technology Readiness Level(TRL) 6 (Nachweis des erfolgreichen Einsatzes in Einsatzumgebung im Pilotmaßstab) erreicht haben und
  • sie in der Regel nicht ausschließlich eine spezifische Zielbranche

Das Modul A adressiert Start-ups und KMU sowie mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten und in Ausnahmefällen auch Großunternehmen. Forschungseinrichtungen können als Kooperationspartner von Unternehmen mitwirken.

Ausnahmefälle: Großunternehmen sind im Modul A förderfähig, wenn

  • sie Teil einer Wertschöpfungskette mit KMU sind und
  • wenn sie mit ihrem Projekt eine Lücke bei der Implementierung der Bioökonomie schließen.

Zudem müssen förderfähige Prozessabläufe vor Ort eine Durchführung und Überwachung der Testroutinen für die in den Demonstrationsanlagen zu testenden Produkte und/oder Verfahren umfassen.

Das Modul B richtet sich an gewerbliche Unternehmen jeder Größe. Die Unternehmen können allein oder auch zusammen mit Forschungseinrichtungen im Konsortium Anträge einreichen.

Für die Module A und B sind die maximalen Fördersätze wie folgt vorgesehen:

Modul A: Start-ups (Gründung vor <3 Jahren) und alle Unternehmen: 50 %

Modul B

  • Kleinstunternehmen: 70 %
  • Kleine Unternehmen: 70 %
  • Mittlere Unternehmen: 60%
  • weitere mittelständische Unternehmen (unter 1000 Beschäftigte): 50 %
  • Großunternehmen (über 1.000 Mitarbeitenden): 50 %

Für Innovationsberatungsdienste erfolgt eine Förderung bis max. 80 Prozent nach De-minimis.

Projektträger: VDI/VDE Innovation + Technik GmbH. Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Skizzen können jeweils zum 01. März und 30.Juni (Baustein A) sowie zum 30.Juni (Baustein B) eingereicht werden, letztmalig zum 30.Juni 2024.

Die Skizzeneinreichung der zweiten Ausschreibungsrunde 2021 startet am 26. Mai 2021.