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Digital jetzt – Investitionsförderung KMU

Richtlinie zum Förderprogramm „Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU“

Das neue Förderprogramm „Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU“ unterstützt KMU finanziell durch Zuschüsse bei Investitionen in digitale Technologien sowie Investitionen in die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter zu Digitalthemen.

KMU investieren zu wenig in Digitalisierung (Technologien, Prozesse, Wertschöpfung): Der Anteil der IT-Investitionen an den Gesamtinvestitionen ist in Deutschland in den letzten 15 Jahren nicht gestiegen. Die jährlichen Ausgaben für Digitalisierung in KMU betragen durchschnittlich 17 000 Euro, oftmals aber auch weniger als 10 000 Euro. Bei Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern sind die Ausgaben zuletzt sogar gesunken. Nur 12 Prozent der mittelständischen Unternehmen geben 40 000 Euro pro Jahr oder mehr aus. Die Digitalisierungsausgaben sind zu gering, um weiterhin wirtschaftlich zu wachsen und auch in Zukunft wettbewerbsfähig zu bleiben.

Außerdem fehlt es im Mittelstand an (IT-)Fachkräften: Jedes fünfte KMU ist mittlerweile davon betroffen. Damit der digitale Wandel im Unternehmen gelingt, muss auch die bestehende Belegschaft auf die Veränderungen vorbereitet und dafür geschult werden.

Zu den größten Hemmnissen für die Digitalisierung im Mittelstand zählen mithin hohe Kosten in von Banken als risikoreich eingeschätzte Investitionen sowie mangelnde IT-Kompetenzen im Unternehmen. Das Förderprogramm „Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU“ soll mit gezielten Finanzierungszuschüssen einen Anreiz für solche Investitionen setzen. Das Förderprogramm besteht aus zwei Modulen: Modul 1 „Investition in digitale Technologien“ und Modul 2 „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“.

Das Modul 1 „Investition in digitale Technologien“ unterstützt Investitionen in Soft- und Hardware. Das Modul 2 „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“ vermittelt Mitarbeitern der KMU das notwendige eigene Know-how, um Digitalisierungsmaßnahmen anzustoßen und langfristig Nutzen aus durchgeführten Digitalisierungsvorhaben zu ziehen. Voraussetzung für die Förderung in einem oder beiden der Module ist die Vorlage eines Digitalisierungsplans. In diesem ist das geplante Digitalisierungsvorhaben zu beschreiben, die gewünschten Synergieeffekte zwischen IT-Anwendungen in unterschiedlichen Bereichen des Unternehmens hervorzuheben sowie Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen zu erläutern.

Aktuelle Studien zeigen, dass es in den meisten Unternehmen insbesondere am Bewusstsein für IT-Sicherheit fehlt. Für Investitionen in die IT-Sicherheit innerhalb der Module 1 und/oder 2 sieht das Investitionszuschussprogramm eine erhöhte Förderquote vor.

Darüber hinaus gilt eine erhöhte Förderquote auch für bestehende Wertschöpfungsketten und Wertschöpfungsnetzwerke, da wichtige Impulse oft von größeren Unternehmen gesetzt werden und Synergieeffekte bei weiteren, insbesondere digital weniger affinen, Unternehmen in der Kette erwartet werden. Damit wird bei dem geförderten Unternehmen zugleich die Erschließung subjektiv neuer Geschäftsmodelle gefördert.

Des Weiteren erhalten Unternehmen aus wirtschaftlich strukturschwachen Regionen durch eine erhöhte Förderquote einen besonderen Anreiz, Digitalisierungsvorhaben umzusetzen.

1   Ziele des Förderprogramms sind:

  • Anregung zu mehr Investitionen in den Bereichen digitale Technologien und Know-how.
  • Branchenübergreifende Förderung von Digitalisierungsvorhaben.
  • Verbesserung der Digitalisierung der Geschäftsprozesse.
  • Verbesserte Nutzung der Chancen digitaler Geschäftsmodelle.
  • Stärkung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der geförderten Unternehmen.
  • Befähigung der Mitarbeiter, selbstständig die Chancen der Digitalisierung zu erkennen, zu bewerten und neue Investitionen in die Digitalisierung der Geschäftsprozesse und Geschäftsmodelle im Unternehmen anzustoßen.
  • Beitrag zur Erhöhung der IT-Sicherheit.
  • Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der geförderten Unternehmen in wirtschaftlich strukturschwachen Regionen.

Das Förderprogramm soll wesentlich zum Gelingen der digitalen Transformation der deutschen Wirtschaft beitragen.

2 Grundlagen und Gegenstand der Förderung

Die Förderung der Investitionsleistungen stellt für die begünstigten Unternehmen eine Beihilfe nach den Vorschriften der Europäischen Union (EU) dar, die im Rahmen des „De-minimis“-Verfahrens abgewickelt wird. Der Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf innerhalb von drei Steuerjahren den Betrag von 200 000 Euro nicht überschreiten.

Der Zuwendungsgeber ist berechtigt, auch kurzfristig die zur Verfügung stehenden Fördermittel auf Unternehmensgruppen verschiedener Größen und/oder Branchen zu kontingentieren.

Gegenstand der Förderung im Programm „Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU“ ist, wahlweise und modular aufgebaut, die Investition in digitale Technologien (Modul 1) sowie die Investition in die Qualifizierung von Mitarbeitenden (Modul 2). Die Module 1 und 2 können kumulativ oder alternativ in Anspruch genommen werden. Im Falle der kumulativen Inanspruchnahme bedarf es nicht zwingend eines direkten inhaltlichen Zusammenhangs zwischen der beantragten Investition in Technologien und der Qualifizierungsmaßnahme.

Modul 1 „Investition in digitale Technologien“

Gegenstand der Förderung sind Investitionen in konkret zu benennende digitale Technologien (in der Regel Drittleistungen) und damit verbundene Prozesse und Implementierungen. Hierzu gehören insbesondere Investitionen in Hard- und Software, welche die interne und externe Vernetzung der Unternehmen fördern unter Beachtung verschiedener Aspekte wie beispielsweise datengetriebener Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz, Cloud-Anwendungen, Big-Data, Einsatz von Hardware (beispielsweise Sensorik, 3D-Druck) sowie IT-Sicherheit und Datenschutz.

Modul 2 „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“

Gegenstand der Förderung sind Investitionen in Qualifizierungsmaßnahmen für die Mitarbeiter des geförderten Unternehmens im Umgang mit digitalen Technologien. Hierzu gehören insbesondere Qualifizierungen oder Weiterbildungsmaßnahmen zur Digitalen Transformationen, zur Digitalen Strategie, in digitalen Technologien, in IT-Sicherheit und Datenschutz, zu Digitales und agiles Arbeiten oder in digitalen Basiskompetenzen.

Die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen wird im Digitalisierungsplan beschrieben und ist in Zusammenhang zu den Zielen der Digitalisierung des Unternehmens zu setzen. Das Qualitätsniveau der Weiterbildungsanbieter der Qualifizierungsmaßnahmen muss durch eine Zertifizierung nach der ISO 9001-Norm oder eine Akkreditierung nach AZAV belegt sein.

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Standardsoftware (übliche Betriebssysteme oder Bürosoftware);
  • Standardhardware, soweit kein direkter inhaltlicher Bezug zum Digitalisierungsvorhaben oder den Förderzielen erkennbar ist;
  • Ersatz- oder Routineinvestitionen, beispielsweise zusätzliche Computer für wachsende Mitarbeiteranzahl oder Updates von Software ohne grundlegende neue Funktionen;
  • Beschaffung einer erstmaligen IKT-Grundausstattung;
  • Vorhaben die im Rahmen anderer Förderprogramme bereits gefördert werden. Dies gilt nicht für Förderungen im Rahmen von Kredit- und Beteiligungsprogrammen;
  • Ausgaben, die über die Sachausgaben hinausgehen, beispielsweise Personal- und Verwaltungsausgaben des Zuwendungsempfängers;
  • Leistungen von Leistungserbringern, welche mit dem antragstellenden Unternehmen „verbundene Unternehmen“ sind oder zu denen Geschäftsbeziehungen in Form von beispielsweise Tochterunternehmen bestehen;
  • Beratungsleistungen, insbesondere zur Erstellung des Digitalisierungsplans, die tatsächliche Erstellung des Digitalisierungsplans sowie die Konkretisierung und Umsetzung des Digitalisierungsplans, soweit das Vorhaben nach dem BMWi-Förderprogramm „go-digital“ gefördert wird; und
  • Einsatz eigener Entwicklungskapazitäten für Innovationen.

3 Zuwendungsempfänger

Die Förderung gewährt einen Investitionszuschuss für rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks sowie der freien Berufe, die zum Zeitpunkt der Antragstellung zwischen 3 und 499 Mitarbeiter beschäftigen. Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben in der die Investition erfolgt.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Förderung ist das Vorhandensein eines Digitalisierungsplans. Im Digitalisierungsplan ist das Investitionsvorhaben nach Modul 1 und/oder 2 sowie die Art der Investition zu erläutern. Hierzu ist der Status quo der Digitalisierung im Unternehmen, die zu erreichenden Ziele des Investitionsvorhabens, insbesondere die zu erwartenden langfristigen technischen und wirtschaftlichen Effekte sowie die Auswirkungen der geplanten Investitionen auf die Wettbewerbsfähigkeit und den Digitalisierungsgrad des Unternehmens zu beschreiben. Es ist darzustellen, wie insbesondere für das Unternehmen neue Geschäftsmodelle und/oder Geschäftsfelder adressiert werden, die Marktposition gestärkt sowie Unternehmensprozesse bzw. Organisationsabläufe effizienter gestaltet werden.

Sofern für den Eigenanteil der geplanten Investition eine Zusage der KfW für ein Digitalisierungsvorhaben aus dem ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit besteht, aus der die geplante Investition erkenntlich wird und diese einer nach Modul 1 und/oder 2 geförderten Investition entspricht, kann eine qualitativ vertiefte Prüfung des Digitalisierungsplans unterbleiben.

Eine Zuwendung wird nicht gewährt, wenn:

  • das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit oder Zahlungen eingestellt hat;
  • über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist. Dasselbe gilt für Unternehmen und, sofern das Unternehmen eine juristische Person ist, für den oder die Inhaber der juristischen Person, soweit diese eine eidesstattliche Versicherung/Vermögensauskunft abgegeben haben oder zu deren Abgabe verpflichtet sind;
  • das Unternehmen ein Unternehmen in Schwierigkeiten ist;
  • das Unternehmen einer Rückforderungsanordnung nicht nachgekommen ist;
  • das Unternehmen innerhalb des dem Zeitpunkt der Antragstellung vorausgehenden Jahres eine Förderung über das Programm „Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU“ erhalten hat; oder
  • vor Erhalt des Zuwendungsbescheids mit dem Vorhaben begonnen oder Vereinbarungen zwischen den beteiligten Partnern rechtskräftig abgeschlossen worden sind.

5   Umfang und Höhe der Förderung

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Um die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu begrenzen wird die Förderquote für alle bis zum 30. Juni 2021 eingehenden Anträge auf bis zu 50 Prozent plus berechtigter Bonusprozentpunkte festgelegt. Für ab dem 1. Juli 2021 eingehende Anträge ist eine Förderquote auf bis zu 40 Prozent plus berechtigter Bonusprozentpunkte festgelegt.

Die maximalen Förderquoten sind nach Unternehmensgröße bis zum 30. Juni 2021 wie folgt gestaffelt:

  • Bis 50 Mitarbeiter:  bis zu 50 Prozent
  • Bis 250 Mitarbeiter: bis zu 45 Prozent
  • Bis 499 Mitarbeiter: bis zu 40 Prozent

Die maximalen Förderquoten sind nach Unternehmensgröße ab dem 1. Juli 2021 wie folgt gestaffelt:

  • Bis 50 Mitarbeiter:  bis zu 40 Prozent
  • Bis 250 Mitarbeiter: bis zu 35 Prozent
  • Bis 499 Mitarbeiter: bis zu 30 Prozent

Es gelten erhöhte Förderquoten für:

  • Gleichzeitige Investitionen mehrerer Unternehmen innerhalb einer Wertschöpfungskette -netzwerks. Das heißt innerhalb von arbeitsteiligen Kooperationen von mehreren unabhängigen Partnern, die jeweils eigenständige Beiträge in einer gemeinsamen Wertschöpfungskette bzw. -netzwerk erbringen, wobei diese Tätigkeiten Werte schaffen, Ressourcen verbrauchen und in Prozessen miteinander verbunden sind (+ 5 Prozentpunkte).
  • Die Unternehmen welche entweder entlang einer Wertschöpfungskette von Zulieferern und Abnehmern zusammenarbeiten oder vergleichbare Akteure in einem Wertschöpfungsnetz sind, können wichtige Impulse liefern. Ziel eines Investitionszuschusses für Wertschöpfungsketten und -netzwerke von Unternehmen ist es, Unternehmen und insbesondere KMU dabei zu unterstützen, Investitionen in die Umsetzung betriebs- und unternehmensübergreifender IT-Geschäftskonzepte vorzunehmen. Da Digitalisierung keine rein betriebsinterne Strategie ist, sondern die Beziehung zu Kunden, Lieferanten, Zulieferern und Auftraggebern betrifft, soll in Wertschöpfungsketten und -netzwerken gedacht werden, damit bei der Umsetzung Brüche an Schnittstellen beseitigt und vermieden werden. Um den Anreiz zu erhöhen entlang oder innerhalb einer vernetzten Wertschöpfung zu investieren, kann die Förderquote für gleichzeitige Investition von mehreren Unternehmen innerhalb einer Wertschöpfungskette bzw. -netzwerks erhöht werden.
  • Investitionen in Qualifizierung und in Technologien mit Schwerpunkt im Bereich IT-Sicherheit, einschließlich Datenschutz           (+ 5 Prozentpunkte).
  • Hierunter fallen Investitionen, welche gezielt die Verbesserung der IT-Sicherheit im eigenen Unternehmen im Fokus haben. Diese müssen maßgeblich zur Gewährleistung von IT-Schutzzielen wie Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit oder Authentizität beitragen.
  • Investition von Unternehmen in strukturschwachen Regionen (+ 10 Prozentpunkte).
  • Bei Erfüllung aller Erhöhungstatbestände steigt die individuelle Förderquote um insgesamt 20 Prozentpunkte.

Die Untergrenze für die beantragte Fördersumme beträgt 17 000 Euro im Modul 1 sowie bei kumulativer Inanspruchnahme der Module 1 und 2. Für das Modul 2 beträgt die Untergrenze 3 000 Euro.

Die maximale Fördersumme für Einzelunternehmen beträgt 50 000 Euro, für Investitionen von Unternehmen in Wertschöpfungsketten und -netzwerken erhöht sich diese auf 100 000 Euro pro Antragsteller.

6   Verfahren und Erfolgskontrolle

Das BMWi kann einen Projektträger mit der Übernahme von Aufgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung des Förderprogramms „Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU“ beauftragen.

Der Zeitraum, innerhalb dessen das Vorhaben betriebsbereit umgesetzt werden soll (Bewilligungszeitraum) beträgt in der Regel zwölf Monate nach erfolgtem Zuwendungsbescheid.

Der Nachweis über die sachgerechte Verwendung der Fördermittel (Verwendungsnachweis) ist innerhalb von zwei Monaten nach ­Ablauf des Bewilligungszeitraums einzureichen.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach positivem Abschluss der Prüfung des Verwendungsnachweises.

Diese Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet.