Richtlinie zum Förderprogramm „Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU“
Das neue Förderprogramm „Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU“ unterstützt KMU finanziell durch Zuschüsse bei Investitionen in digitale Technologien sowie Investitionen in die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter zu Digitalthemen.
KMU investieren zu wenig in Digitalisierung (Technologien, Prozesse, Wertschöpfung): Der Anteil der IT-Investitionen an den Gesamtinvestitionen ist in Deutschland in den letzten 15 Jahren nicht gestiegen. Die jährlichen Ausgaben für Digitalisierung in KMU betragen durchschnittlich 17 000 Euro, oftmals aber auch weniger als 10 000 Euro. Bei Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern sind die Ausgaben zuletzt sogar gesunken. Nur 12 Prozent der mittelständischen Unternehmen geben 40 000 Euro pro Jahr oder mehr aus. Die Digitalisierungsausgaben sind zu gering, um weiterhin wirtschaftlich zu wachsen und auch in Zukunft wettbewerbsfähig zu bleiben.
Außerdem fehlt es im Mittelstand an (IT-)Fachkräften: Jedes fünfte KMU ist mittlerweile davon betroffen. Damit der digitale Wandel im Unternehmen gelingt, muss auch die bestehende Belegschaft auf die Veränderungen vorbereitet und dafür geschult werden.
Zu den größten Hemmnissen für die Digitalisierung im Mittelstand zählen mithin hohe Kosten in von Banken als risikoreich eingeschätzte Investitionen sowie mangelnde IT-Kompetenzen im Unternehmen. Das Förderprogramm „Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU“ soll mit gezielten Finanzierungszuschüssen einen Anreiz für solche Investitionen setzen. Das Förderprogramm besteht aus zwei Modulen: Modul 1 „Investition in digitale Technologien“ und Modul 2 „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“.
Das Modul 1 „Investition in digitale Technologien“ unterstützt Investitionen in Soft- und Hardware. Das Modul 2 „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“ vermittelt Mitarbeitern der KMU das notwendige eigene Know-how, um Digitalisierungsmaßnahmen anzustoßen und langfristig Nutzen aus durchgeführten Digitalisierungsvorhaben zu ziehen. Voraussetzung für die Förderung in einem oder beiden der Module ist die Vorlage eines Digitalisierungsplans. In diesem ist das geplante Digitalisierungsvorhaben zu beschreiben, die gewünschten Synergieeffekte zwischen IT-Anwendungen in unterschiedlichen Bereichen des Unternehmens hervorzuheben sowie Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen zu erläutern.
Aktuelle Studien zeigen, dass es in den meisten Unternehmen insbesondere am Bewusstsein für IT-Sicherheit fehlt. Für Investitionen in die IT-Sicherheit innerhalb der Module 1 und/oder 2 sieht das Investitionszuschussprogramm eine erhöhte Förderquote vor.
Darüber hinaus gilt eine erhöhte Förderquote auch für bestehende Wertschöpfungsketten und Wertschöpfungsnetzwerke, da wichtige Impulse oft von größeren Unternehmen gesetzt werden und Synergieeffekte bei weiteren, insbesondere digital weniger affinen, Unternehmen in der Kette erwartet werden. Damit wird bei dem geförderten Unternehmen zugleich die Erschließung subjektiv neuer Geschäftsmodelle gefördert.
Des Weiteren erhalten Unternehmen aus wirtschaftlich strukturschwachen Regionen durch eine erhöhte Förderquote einen besonderen Anreiz, Digitalisierungsvorhaben umzusetzen.
1 Ziele des Förderprogramms sind:
Das Förderprogramm soll wesentlich zum Gelingen der digitalen Transformation der deutschen Wirtschaft beitragen.
2 Grundlagen und Gegenstand der Förderung
Die Förderung der Investitionsleistungen stellt für die begünstigten Unternehmen eine Beihilfe nach den Vorschriften der Europäischen Union (EU) dar, die im Rahmen des „De-minimis“-Verfahrens abgewickelt wird. Der Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf innerhalb von drei Steuerjahren den Betrag von 200 000 Euro nicht überschreiten.
Der Zuwendungsgeber ist berechtigt, auch kurzfristig die zur Verfügung stehenden Fördermittel auf Unternehmensgruppen verschiedener Größen und/oder Branchen zu kontingentieren.
Gegenstand der Förderung im Programm „Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU“ ist, wahlweise und modular aufgebaut, die Investition in digitale Technologien (Modul 1) sowie die Investition in die Qualifizierung von Mitarbeitenden (Modul 2). Die Module 1 und 2 können kumulativ oder alternativ in Anspruch genommen werden. Im Falle der kumulativen Inanspruchnahme bedarf es nicht zwingend eines direkten inhaltlichen Zusammenhangs zwischen der beantragten Investition in Technologien und der Qualifizierungsmaßnahme.
Modul 1 „Investition in digitale Technologien“
Gegenstand der Förderung sind Investitionen in konkret zu benennende digitale Technologien (in der Regel Drittleistungen) und damit verbundene Prozesse und Implementierungen. Hierzu gehören insbesondere Investitionen in Hard- und Software, welche die interne und externe Vernetzung der Unternehmen fördern unter Beachtung verschiedener Aspekte wie beispielsweise datengetriebener Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz, Cloud-Anwendungen, Big-Data, Einsatz von Hardware (beispielsweise Sensorik, 3D-Druck) sowie IT-Sicherheit und Datenschutz.
Modul 2 „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“
Gegenstand der Förderung sind Investitionen in Qualifizierungsmaßnahmen für die Mitarbeiter des geförderten Unternehmens im Umgang mit digitalen Technologien. Hierzu gehören insbesondere Qualifizierungen oder Weiterbildungsmaßnahmen zur Digitalen Transformationen, zur Digitalen Strategie, in digitalen Technologien, in IT-Sicherheit und Datenschutz, zu Digitales und agiles Arbeiten oder in digitalen Basiskompetenzen.
Die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen wird im Digitalisierungsplan beschrieben und ist in Zusammenhang zu den Zielen der Digitalisierung des Unternehmens zu setzen. Das Qualitätsniveau der Weiterbildungsanbieter der Qualifizierungsmaßnahmen muss durch eine Zertifizierung nach der ISO 9001-Norm oder eine Akkreditierung nach AZAV belegt sein.
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
3 Zuwendungsempfänger
Die Förderung gewährt einen Investitionszuschuss für rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks sowie der freien Berufe, die zum Zeitpunkt der Antragstellung zwischen 3 und 499 Mitarbeiter beschäftigen. Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben in der die Investition erfolgt.
4 Zuwendungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Förderung ist das Vorhandensein eines Digitalisierungsplans. Im Digitalisierungsplan ist das Investitionsvorhaben nach Modul 1 und/oder 2 sowie die Art der Investition zu erläutern. Hierzu ist der Status quo der Digitalisierung im Unternehmen, die zu erreichenden Ziele des Investitionsvorhabens, insbesondere die zu erwartenden langfristigen technischen und wirtschaftlichen Effekte sowie die Auswirkungen der geplanten Investitionen auf die Wettbewerbsfähigkeit und den Digitalisierungsgrad des Unternehmens zu beschreiben. Es ist darzustellen, wie insbesondere für das Unternehmen neue Geschäftsmodelle und/oder Geschäftsfelder adressiert werden, die Marktposition gestärkt sowie Unternehmensprozesse bzw. Organisationsabläufe effizienter gestaltet werden.
Sofern für den Eigenanteil der geplanten Investition eine Zusage der KfW für ein Digitalisierungsvorhaben aus dem ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit besteht, aus der die geplante Investition erkenntlich wird und diese einer nach Modul 1 und/oder 2 geförderten Investition entspricht, kann eine qualitativ vertiefte Prüfung des Digitalisierungsplans unterbleiben.
Eine Zuwendung wird nicht gewährt, wenn:
5 Umfang und Höhe der Förderung
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Um die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu begrenzen wird die Förderquote für alle bis zum 30. Juni 2021 eingehenden Anträge auf bis zu 50 Prozent plus berechtigter Bonusprozentpunkte festgelegt. Für ab dem 1. Juli 2021 eingehende Anträge ist eine Förderquote auf bis zu 40 Prozent plus berechtigter Bonusprozentpunkte festgelegt.
Die maximalen Förderquoten sind nach Unternehmensgröße bis zum 30. Juni 2021 wie folgt gestaffelt:
Die maximalen Förderquoten sind nach Unternehmensgröße ab dem 1. Juli 2021 wie folgt gestaffelt:
Es gelten erhöhte Förderquoten für:
Die Untergrenze für die beantragte Fördersumme beträgt 17 000 Euro im Modul 1 sowie bei kumulativer Inanspruchnahme der Module 1 und 2. Für das Modul 2 beträgt die Untergrenze 3 000 Euro.
Die maximale Fördersumme für Einzelunternehmen beträgt 50 000 Euro, für Investitionen von Unternehmen in Wertschöpfungsketten und -netzwerken erhöht sich diese auf 100 000 Euro pro Antragsteller.
6 Verfahren und Erfolgskontrolle
Das BMWi kann einen Projektträger mit der Übernahme von Aufgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung des Förderprogramms „Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU“ beauftragen.
Der Zeitraum, innerhalb dessen das Vorhaben betriebsbereit umgesetzt werden soll (Bewilligungszeitraum) beträgt in der Regel zwölf Monate nach erfolgtem Zuwendungsbescheid.
Der Nachweis über die sachgerechte Verwendung der Fördermittel (Verwendungsnachweis) ist innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums einzureichen.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach positivem Abschluss der Prüfung des Verwendungsnachweises.
Diese Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet.
Aktuelle Ausschreibungen für bi- und multilaterale F+E Projekte. Die neuesten Bekanntmachungen betreffen bilaterale wie multilaterale…
KMU-innovativ: Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung Es werden risikoreiche vorwettbewerbliche und unternehmensgetriebene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gefördert, die technologieübergreifend…
Aktuelle Ausschreibungen für bi- und multilaterale F+E Projekte. Die neuesten Bekanntmachungen betreffen bilaterale wie multilaterale…
Aktuelle Ausschreibungen für bi- und multilaterale F+E Projekte. Die neuesten Bekanntmachungen betreffen bilaterale wie multilaterale…
Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen Durch das Förderprogramm „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“ (FPNR) des BMEL soll vorrangig angewandte…
Investitionen mit Demonstrationscharakter zur Verminderung von Umweltbelastungen (Umweltinnovationsprogramm) Das BMUV fördert investive Demonstrationsvorhaben, die erstmalig…