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Innovative Klimaschutzprojekte

„Innovative Klimaschutzprojekte“

Mehrere Einreichungsfristen

Ziel des Förderaufrufs ist es, innovative Ansätze im Klimaschutz zu entwickeln und pilothaft zu erproben sowie die Wirkungen von bereits pilothaft erprobten, erfolgreichen Ansätzen durch eine bundesweite Verbreitung zu verstärken und nachhaltig zu sichern.

Gefördert werden innovative Klimaschutzprojekte in den Bereichen Kommunen, Verbraucher, Wirtschaft und Bildung, die in den klimarelevanten Handlungsfeldern substanzielle Beiträge zu den Klimaschutzzielen leisten. Die Förderung erfolgt in zwei Modulen.

Modul 1 = Entwicklung und pilothafte Anwendung von innovativen Klimaschutzmaßnahmen

Im Modul 1 werden Projekte gefördert, in denen umsetzungsorientierte Maßnahmen für den Klimaschutz konzipiert und unter Einbindung relevanter Akteure der Zielgruppe erstmals pilothaft angewendet werden.

Die Projekte weisen dabei insbesondere folgende Kennzeichen auf:

  • hoher Innovationsgrad des Ansatzes;
  • Ausrichtung auf ein relevantes, messbares Treibhausgasminderungspotenzial;
  • Entwicklung und Erprobung von Methoden bzw. Routinen, die die Akteure der Zielgruppe(n) befähigen, unmittelbar oder mittelbar konkrete Maßnahmen zum Klimaschutz umzusetzen;
  • plausible und praktikable Kriterien und Indikatoren für die Ermittlung der Wirksamkeit des Projektansatzes;
  • hohe Transferfähigkeit und großes Verstetigungspotenzial des Ansatzes bzw. der Maßnahmen.

Modul 2 = Bundesweite Verbreitung bereits pilothaft erprobter Klimaschutzmaßnahmen

Im Modul 2 werden Projekte gefördert, die auf einem innovativen Ansatz für den Klimaschutz basieren, der bereits erfolgreich pilothaft erprobt wurde. Die Projekte sollen zu einer bundesweiten Verbreitung des Ansatzes beitragen und mit hoher Wahrscheinlichkeit quantitativ relevante, messbare Treibhausgasminderungen bewirken.

Die Projekte zeichnen sich dabei insbesondere durch folgende Kennzeichen aus:

  • plausible Wirkkette für die Treibhausgasminderung;
  • klare, nachvollziehbare sowie realistisch quantifizierte Ziele für die durch das Projekt bewirkten bzw. ausgelösten Treibhausgasminderungen;
  • bundesweite Maßnahmenumsetzung (mindestens im Umfang einer Abdeckung der regionalen Cluster Nord, Ost, Süd und West);
  • Einbeziehung und Mitwirkung relevanter Multiplikatoren, die einen unmittelbaren Zugang zu der Zielgruppen haben.

Nicht gefördert werden investive Vorhaben sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte.

Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.  Als angemessene Eigenbeteiligung an den zuwendungsfähigen wird vorausgesetzt.

Sie beträgt innerhalb von Modul 1:

  • mindestens 10 %;
  • bei Unternehmen mindestens 50 %

innerhalb von Modul 2:

  • mindestens 10 %;
  • bei Unternehmen mindestens 50 %

Eine Kumulierung mit Drittmitteln, Zuschussförderungen und Förderkrediten ist zugelassen, sofern eine angemessene Eigenbeteiligung (s.o.) erfolgt. Eine Kumulierung mit Förderprogrammen des Bundes (Doppelförderung) ist ausgeschlossen.

Das Verfahren ist zweistufig angelegt. Projektskizzen können für das Modul 1 bis zum

  • Januar 2021 bis 31. März 2021

und für das Modul 2 bis zum

  • Januar 2021 bis 31. März 2021
  • Juli 2021 bis 30. September 2021

beim Projektträger Jülich (PTJ) eingereicht werden.