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KMU-innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit

„KMU-innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit“
Anwendungsorientierte Sicherheitsforschung und -entwicklung. Bewerbungsfristen: 31.Januar und 31. Juli.

Mit der Fördermaßnahme will das BMBF das Innovationspotenzial von KMU und den Praxistransfer in der Sicherheitsforschung stärken. Ziel ist es, KMU dabei zu unterstützen, sich deutlich über den Stand der Technik hinaus weiterzuentwickeln, an den Bedarfen der Anwender auszurichten und Marktchancen im Bereich der zivilen Sicherheit zu nutzen.

Es werden Verbundprojekte mit mindestens zwei Projektpartnern gefördert,
• denen ein eindeutig ziviles Sicherheitsszenario zugrunde liegt und die durch innovative Lösungen dazu beitragen, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen,
• die am tatsächlichen Bedarf anwendungsorientiert ausgerichtet sind und die jeweiligen Anwender (zum Beispiel Kommunen, Sicherheits- und Rettungskräfte wie Polizei und Feuerwehr, Betreiber kritischer Infrastrukturen oder Unternehmen der privaten Sicherheitswirtschaft) einbinden,
• die Grundlagen für weiterführende Innovationsprozesse bei den beteiligten KMU schaffen und zu einer Stärkung der Marktposition führen.

Gegenstand der Förderung sind industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Wesentliches Ziel der BMBF-Förderung ist die Stärkung der KMU-Position bei dem beschleunigten Technologietransfer aus dem vorwettbewerblichen Bereich in die praktische Anwendung.

Die Vorhaben müssen auf die Schwerpunkte des Rahmenprogramms „Forschung für die zivile Sicherheit 2018 – 2023“ ausgerichtet sein und innovative Sicherheitslösungen zum Ziel haben, die für die Positionierung der Unternehmen am Markt von Bedeutung sind.
Es können zum Beispiel folgende Themen aufgegriffen werden:
• Schutz und Rettung von Menschen, nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr, Bevölkerungsschutz,
• Schutz kritischer Infrastrukturen, Versorgungssicherheit,
• Schutz vor Kriminalität und Terrorismus, polizeiliche Gefahrenabwehr,
• Technologische Entwicklungen für zukünftige Sicherheitslösungen, zum Beispiel im Bereich Anlagensicherheit, Robotik oder zur Detektion von Gefahrstoffen,
• Sicherheitslösungen für sich wandelnde Gesellschaften, wie etwa innovative Sicherheitsdienstleistungen und Organisationskonzepte,
• Technologien und Konzepte zur Aus-, Fort- und Weiterbildung, zum Beispiel digitale Lehr- und Lernmethoden oder moderne Übungs- und Simulationstechnologien.

Sofern dies für die spätere Umsetzung in die Anwendungspraxis zielführend ist, sollen auch rechtliche Fragenstellungen (zum Beispiel Datenschutz, Haftungsfragen) und gesellschaftliche Aspekte mit einbezogen werden.

Die angestrebten Ergebnisse müssen deutlich über den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik hinausgehen. Sie müssen klare Leistungsvorteile gegenüber verfügbaren Lösungen und ein hohes wirtschaftliches Anwendungspotenzial aufweisen, das durch überzeugende Verbreitungs- und Verwertungspläne erkennbar ist.

Bei entsprechender Eignung des Vorhabens werden auch projektbezogene Standardisierungs- und Normungsaktivitäten (beispielsweise DIN-SPEC) gefördert.

Zuwendungsempfänger:
Antragsberechtigt sind KMU, die eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben.
Im Rahmen von Verbundprojekten mit einem oder mehreren KMU sind auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Behörden und deren Forschungseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen und die jeweiligen Anwender (zum Beispiel Kommunen, Sicherheits- und Rettungskräfte wie Polizei und Feuerwehr, Betreiber kritischer Infrastrukturen oder Unternehmen der privaten Sicherheitswirtschaft) antragsberechtigt.

Zuwendungsvoraussetzungen und Zuwendungsbestimmungen
Gefördert werden können Verbundprojekte von KMU gemeinsam mit relevanten Anwendern. Auch die Förderung von Verbünden unter Beteiligung mehrerer KMU und/oder Forschungseinrichtungen und/oder Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, ist möglich. Der Nutzen des Vorhabens muss jedoch in erster Linie den beteiligten KMU zugutekommen. Die für das Projekt insgesamt beantragten Fördermittel müssen überwiegend den beteiligten Unternehmen gewährt werden.

Um eine Fokussierung zu erreichen, werden kleine Verbundprojekte bevorzugt, die sich auf wichtige Elemente der Wertschöpfungskette konzentrieren.
Die Laufzeit der Vorhaben ist in der Regel auf einen Zeitraum von zwei bis zu drei Jahren angelegt.

Vorhaben müssen zur Mitte der Projektlaufzeit einen Abbruchmeilenstein vorsehen. Über die Fortführung eines Vorhabens wird schriftlich auf der Basis der Ergebnisse der Projektpräsentation entschieden, nachdem erforderlichenfalls geänderte Arbeitspläne vorgelegt worden sind.

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird.
Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Falle der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten.
Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 50 % gewährt.
Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen können bis zu 100 % gefördert werden.
Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
Behörden auf Bundes- und Landesebene sowie vergleichbare Institutionen werden bis zu 100 % gefördert.

Verfahren
Das Förderverfahren ist zweistufig. Die Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Bewertungsstichtage sind in den Jahren 2018 bis 2022 jeweils der 31. Januar und der 31. Juli.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit der Projektträger Sicherheitsforschung, VDI-Technologiezentrum GmbH beauftragt.