Aktuell

Regionale Wirtschaftsförderung 2014 – 2020

GRW-Fördergebiete 2014-2020

Das Regionalfördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe (GRW) wird in regelmäßigen Abständen neu abgegrenzt.
Die neue deutsche Regionalfördergebietskarte tritt zum 01. Juli 2014 in Kraft.

In der nationalen Fördergebietskarte ist festgelegt, welche Gebiete nach den EU-Beihilfevorschriften für regionale Investitionsbeihilfen Deutschlands in Betracht kommen und bis zu welcher Obergrenze den Unternehmen in diesen Gebieten Beihilfen gewährt werden dürfen.

Bund und Länder haben auch eine grundlegende Neuverteilung der GRW-Bundesmittel für die kommende Förderperiode beschlossen. Diese kommt insbesondere Nordrhein-Westfalen und den kleineren westdeutschen Bundesländern zugute. Die ostdeutschen Bundesländer haben im gesamteuropäischen Vergleich aufgeholt und verlieren nunmehr den bisherigen Höchstförderstatus. Trotzdem bleiben sie komplett als Fördergebiet mit Beihilfestatus in der gesamtdeutschen GRW-Förderung bestehen.

Die zulässige maximale Förderung variiert innerhalb Deutschlands. In Gebieten mit maximaler Förderung können kleine Unternehmen i.d.R. bis zu 35 % der förderfähigen Investitionskosten erstattet bekommen. Diese Gebiete befinden sich nahezu flächendeckend in Ostdeutschland.
In bestimmten Regionen Westdeutschlands ist ebenfalls GRW Förderung möglich. Kleine Unternehmen können zwischen 20 % und 30 % der Investitionskosten erstattet bekommen.
Für Investitionsvorhaben großer Unternehmen können je nach Fördergebiet Zuschüsse von 10 % bis 20 %  gewährt werden.

Weiterleitung zur neuen Fördergebietskarte >>