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Energetische und emissionsmindernde Nutzung von Wirtschaftsdüngern

„Energetische und emissionsmindernde Nutzung von Wirtschaftsdüngern“                                                                 Einreichungsfrist: 30.11.2020

 Die Förderung konzentriert sich insbesondere auf Forschungs- und Entwicklungsentwicklungsvorhaben praxisorientierter Technologien und Konzepte, die zur Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen aus Wirtschaftsdüngern durch Biogaserzeugung und andere energetische Nutzungspfade beitragen.

Eine wichtige Maßnahme im Klimaschutzprogramm ist für den Sektor Land- und Forstwirtschaft die energetische Nutzung von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft und landwirtschaftlicher Reststoffe in Biogasanlagen. Die Vergärung von Wirtschaftsdüngern reduziert Methanemissionen aus der Tierhaltung in nicht unerheblichem Umfang und trägt durch die Erzeugung von erneuerbarer Energie zur Substitution von fossilen Energieträgern bei. Bislang wird allerdings nur etwa ein Drittel des technisch nutzbaren Potenzials an Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen verwertet. Das BMEL verfolgt das Ziel, diesen Anteil deutlich zu erhöhen.

In diesem Sinne fokussiert der Förderaufruf auf die Erhöhung des Anteils an Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen und damit der Verringerung von Methanemissionen. Unterstützt werden sollen inno-vative und praxistaugliche Vorhaben zur Entwicklung und Weiterentwicklung von wirtschaftlichen Anlagenkonzepten und zur Aktivierung des nutzbaren Potenzials an Wirtschaftsdüngern. FuE-Vorhaben, die alternative Behandlungen und Verwertungen der entstehenden Lagergase vorsehen, sind in diesen Förderaufruf eingeschlossen, ebenso wie Vorhaben mit einem anteiligen Einsatz von Reststoffen.

Insbesondere werden Vorhaben zu den folgenden Themenbereichen und den aufgeführten Teilaspekten gefördert:

Entwicklung von Anlagentechnik und Vergärungsverfahren

  • Kostenminimale Anlagen und Verfahren zur Vergärung von Wirtschaftsdüngern in verschiedenen Leistungsbereichen
  • Standortangepasste Konzepte und Systeme zur Erschließung auch kleinerer Wirtschaftsdünger-mengen für die Biogaserzeugung (z.B. Pooling oder Gemeinschaftsanlagen)
  • Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern unter Beachtung der Minimierung von Restgasemissionen
  • Technische und wirtschaftliche Lösungen zur Erhöhung von Wirtschaftsdüngeranteilen in beste-henden Biogasanlagen und Umstellung von NawaRo-Anlagen auf Wirtschaftsdüngervergärung
  • Spezielle Lösungen für die Vergärung von Schweineexkrementen

Neue Technologien, Konzepte und Systeme zur Aktivierung des Rohstoffpotenzials

Emissionsminderung bei der Lagerung von Gülle und Festmist inklusive alternativer Nutzung bzw. THG-neutrale Behandlung von anfallenden Lagergasen

  • Entwicklung praxistauglicher Lösungen, auch für externe Lagerung, einschließlich technischer und ökonomischer Bewertung der Emissionsminderung
  • Erarbeitung von Maßnahmen zur Gewährung von Explosionsschutz und Anlagensicherheit
  • Behandlungsmöglichkeiten und Nutzungsalternativen für anfallende Gasmengen

Gasbildungs- und Restgaspotenziale in Gülle- und Gärrestlagern

  • Bewertung von Laboranalysen zur Ermittlung von Gasbildungs- und Restgaspotenzialen
  • Untersuchungen zu Emissionen bei der Lagerung von Rohgülle, Festmist und Gärresten unter praxisüblichen Lagerungstemperaturen
  • Ableitungen zu erforderlichen Verweilzeiten, auch unter Einbeziehung eines anteiligen Einsatzes von landwirtschaftlichen Reststoffen und Anbaubiomasse
  • Untersuchungen zum Einfluss von Verweilzeit, Raumbelastung und Behältersystemen auf die Ausnutzung des Methanbildungspotenzials und die Restgasemissionen bei unterschiedlichen Lagerungstemperaturen und –verfahren

Ein hoher Innovationsgehalt und Neuheitswert des Projektvorschlages und eine angemessene Abgrenzung zu abgeschlossenen und laufenden Forschungsarbeiten sind Grundvoraussetzung für eine Förderung. Ein ausreichendes Markt- und Wertschöpfungspotenzial ist sicherzustellen. Als Wirtschaftsdünger im Sinne dieses Förderaufrufes gelten alle flüssigen Güllen und Jauchen sowie Fest- und Stallmiste aus der Tierproduktion.

Das Verfahren ist zweistufig. Projektskizzen sind beim Projektträger FNR bis zum 30.11.2020 einzureichen.