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EIC-Accelerator

EIC Accelerator  (Einreichung: laufend)

Der EIC Accelerator Pilot richtet sich ausschließlich an KMU mit einer risikoreichen Idee mit hohem Marktpotenzial und Innovationsgrad sowie international ausgerichteter Geschäftstätigkeit. Verfolgt wird dabei ein themenoffener Ansatz. Neben technologischen können auch nicht-technologische Innovationen, wie z. B. soziale Innovationen oder Innovationen im Dienstleistungssektor, gefördert werden.

Berechtigt sind ausschließlich einzelne KMU, die ihren Sitz in den EU-Mitgliedstaaten oder in einem der an Horizont 2020 assozierten Land haben. Als Unterauftragnehmer können Forschungseinrichtungen, Hochschulen oder größere Unternehmen das geförderte KMU unterstützen.

Der EIC Accelerator Pilot stellt eine Unterstützung für KMU bis zur Marktreife und darüber hinaus zur Verfügung:

  • Umsetzung – vom Konzept zur Marktreife – und im Falle der Beantragung von Beteiligungskapital (Blending)  – in den Markt hinein,
  • „Business Acceleration Services“ zur Unterstützung der Kommerzialisierung während und im Anschluss an die Projektdurchführung.

Für eine Beantragung von Fördermitteln muss der Technologiereifegrad TRL5 / 6 vorliegen. Das heißt, die Forschung sollte abgeschlossen und die Technologie in relevanter Umgebung überprüft sein (TRL 5) oder ein funktionsfähiger Demonstrator (TRL 6) vorliegen. Gefördert wird in der Regel die marktnahe Entwicklung ab „Demonstration unter Einsatzbedingungen“. Wichtig für eine Einschätzung der Antragschancen ist, dass nur die besten Anträge eine Chance auf Förderung haben.

Im Accelerator werden während der ein- bis zweijährigen Projektlaufzeit Innovations- und abschließende Entwicklungsmaßnahmen durchgeführt. Darunter fallen Demonstration, Tests, Erstellung von Prototypen, Pilotmaßnahmen, Scale-up, Miniaturisierung oder Design bis hin zur Marktumsetzung.

Bei der Förderung gibt es zwei Optionen:

  • eine rein zuwendungsbasierten Förderung (nicht-rückzahlbarer Zuschuss) zwischen 0,5 und 2,5 Millionen Euro (grant-only) oder
  • eine aus einer Zuwendung und einer Kapitalfinanzierung bestehende Mischfinanzierung (blended financing), auch für weiterführende Marktaktivitäten. Eine Mischfinanzierung besteht aus einem nicht-rückzahlbaren Zuschuss zwischen 0,5 und 2,5 Millionen Euro und aus Beteiligungskapital von bis zu 15 Millionen Euro.

Die Förderquote beträgt 70 %. Zusätzlich zu den Coaching- und Mentoring-Angeboten können KMU, die eine Accelerator Förderung erhalten  haben, sogenannte Business Acceleration Services in Anspruch nehmen. Hierbei handelt es sich um Unterstützungsmaßnahmen zur Erleichterung des Markteintritts. Die Maßnahmen umfassen eine Reihe zusätzlicher Angebote in Form von Schulungen, Kontakten zu Investoren, Vernetzung mit anderen EIC-KMU oder größeren Firmen sowie Programme für die Teilnahme an ausländischen Messen. Auch wird der Zugang zu Finanzinstrumenten der EU (InnovFin) und/oder privaten Investoren erleichtert werden.

Die Anträge werden nach den Kriterien Innovationsstärke („Excellence“), Marktfähigkeit („Impact“) und Qualität der Umsetzung („Implementation“) bewertet. Im Fokus stehen dabei Aspekte wie das Risiko- und Marktpotenzial, der europäische Mehrwert (warum EU-Förderung statt nationaler Förderung?) und das Alleinstellungsmerkmal (USP). Zudem werden die Umsetzungskapazitäten und das Entwicklungspotenzial der KMU sowie deren Kommerzialisierungsstrategie bewertet.

Für den EIC Accelerator Pilot können laufend Anträge bis zum jeweiligen Stichtag eingereicht werden. Es gibt in der Regel vier Stichtage pro Jahr. 2020 sind das der 8.Januar, der 8. März, der 19. Mai und der 7. Oktober.

Im Accelerator erfolgt die Begutachtung zweistufig. Nach dem Online-Verfahren werden in der zweiten Stufe zusätzlich besonders erfolgversprechende Antragstellende zum Interview nach Brüssel eingeladen, um das Vorhaben einem Experten-Panel vorzutragen. Die Organisation der Evaluierung des EIC Accelerator Pilots nimmt die Exekutivagentur für KMU (EASME) wahr.