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Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen

Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen

Durch das Förderprogramm „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“ (FPNR) des BMEL soll vorrangig angewandte Forschung und Entwicklung im Bereich der nachhaltigen Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Ressourcen unterstützt werden. Es zielt auf die Weiterentwicklung einer nachhaltigen Bioökonomie ab und soll zum einen die Entwicklung innovativer, international wettbewerbsfähiger Produkte aus erneuerbaren Ressourcen sowie Verfahren und Technologien zu deren Herstellung unterstützen und zum anderen die Entwicklung von Konzepten, die auf die Verbesserung der Nachhaltigkeit der biobasierten Wirtschaft ausgerichtet sind.

Das Programm bezieht sich auf:

  • biogene Ressourcen einschließlich Nebenprodukte, Rest- und Abfallstoffe (Abfälle mit Verwertungspotenzial) aus Land- und Forstwirtschaft, aus Aquakultur, Paludikultur (Moore), aus der verarbeitenden Industrie, dem Gewerbe und den Haushalten sowie erneuerbare, biogene Ressourcen aus der Kreislaufwirtschaft,
  • die nachhaltige Erzeugung, Bereitstellung, Verarbeitung und Nutzung erneuerbarer Ressourcen,
  • die ressourcenschonende/-effiziente und umweltschonende Herstellung von Produkten aus nachhaltigen erneuerbaren Ressourcen sowie
  • übergreifende Themen, wie Bewertungen zur Erzeugung und Nutzung nachhaltiger erneuerbarer Ressourcen einschließlich Dialoge mit der Gesellschaft.

Im FPNR sollen Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben in den folgenden Förderbereichen gefördert werden:

  • Nachhaltige erneuerbare Ressourcen – Gewinnung, Erzeugung und Bereitstellung
  • Ressourcenaufbereitung und -verarbeitung
  • Produkte aus nachhaltigen erneuerbaren Ressourcen
  • Herausforderungen des Wandels und
  • Gesellschaftlicher Dialog

Konkret werden Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben unterstützt, in denen:

  • Strategien für die integrierte, nachhaltige Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Ressourcen und biobasierter Produkte im gesellschaftlichen Diskurs entwickelt und gegebenenfalls implementiert werden;
  • die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Ressourcennutzung untersucht und relevante Anpassungsmaßnahmen identifiziert werden;
  • ressourceneffiziente, umweltschonende und wertschöpfende Verfahren und Prozesse sowie potenziell marktfähige, biobasierte Produkte entwickelt werden;
  • technologieorientierte Vorhaben zusätzlich beträchtliche Vorteile bezüglich Ressourceneffizienz und des gegenwärtigen Standes der Technik in Aussicht stellen müssen

Das umfasst u.a.

Nachhaltige erneuerbare Ressourcen – Gewinnung, Erzeugung und Bereitstellung sowie Ressourcenaufbereitung und -verarbeitung

  • nachhaltige und klimaangepasste Erzeugung und Bereitstellung
  • effiziente, klima- und umweltschonende Ressourcennutzung einschließlich der Vermeidung von Treibhausgasen und dem Erhalt der natürlichen Ressourcen (Biodiversitätsschutz)
  • Schaffung und Sicherung von nachhaltigen Wertschöpfungsketten auf Grundlage von erneuerbaren Ressourcen, insbesondere im ländlichen Raum
  • Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Wirtschaft durch neue und/oder verbesserte Technologien, Prozesse und Produkte

Produkte aus nachhaltigen erneuerbaren Ressourcen

  • nachhaltige Produktion von Industrie- und Konsumgütern sowie von Energie und Energieträgern
  • Kreislaufwirtschaft durch Recycling, Mehrfachnutzung und Kaskadennutzung
  • Entwicklung nachhaltiger, neuer Technologien und integrierter Nutzungskonzepte entlang der gesamten Wertschöpfungskette, z. B. im Rahmen einer zirkulären Bioökonomie
  • Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Wirtschaft durch neue und/oder verbesserte Technologien, Prozesse und Produkte
  • Schaffung und Sicherung von nachhaltigen Wertschöpfungsketten auf Grundlage von erneuerbaren Ressourcen, insbesondere im ländlichen Raum

Die Höhe der Zuwendung darf je Zuwendungsempfänger folgende Sätze nicht überschreiten:

  • 100 % der beihilfefähigen Kosten für Grundlagenforschung
  • 50 % der beihilfefähigen Kosten für industrielle Forschung,
  • 25 % der beihilfefähigen Kosten für experimentelle Entwicklung,
  • 50 % der beihilfefähigen Kosten für Durchführbarkeitsstudien.

Die Beihilfeintensität kann erhöht werden, u.a. für

  • KMU um bis zu 20 Prozentpunkte,
  • internationale Zusammenarbeit (EWR) um bis zu 15 Prozentpunkte,
  • Kooperationsprojekte mit Hochschulen etc. um 10 Prozentpunkte

Projektideen zu den Förderbereichen können auch außerhalb von Förderaufrufen und ohne besondere Fristen bei der FNR eingereicht werden.